Ärztliche Verordnung / Überweisung
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin. Für eine spätere Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
Diese Verordnung muss eine
- medizinische Diagnose
- die Anzahl und
- die Dauer der verordneten Einheiten beinhalten.
Im Bereich der Prävention kann die therapeutische Betreuung auch ohne Überweisung erfolgen. Eine Kostenrückerstattung ist dann allerdings nicht möglich.
Osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht refundiert, häufig jedoch von den Zusatzversicherungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, ob Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.